Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Für unsere Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend, sofern nicht eine von uns schriftlich verfasste oder bestätigte andere Vereinbarung getroffen worden ist. Diese Bedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr. Den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Karl Heinz Pelle widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Schweigen unsererseits auf die Übersendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils gelten-den Fassung werden, soweit diese einmal wirksam vereinbart wurden, bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn diese Bedingungen auf einzelne Geschäfte ausnahmsweise ganz oder Teilweise unanwendbar sein sollten, weil für diese Geschäfte abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Auch für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten diese Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote, Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. An mündliche Absprachen sind wir erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung gebunden. Erklärungen unserer Mitarbeiter, Reisenden oder Handelsvertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind stets unverbindlich. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind unsere am Tag der Bestellung geltenden Preise allein maßgeblich. Die Gültigkeit der Preise erlischt mit der Herausgabe der neuen Preise. Alle unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich stets ausschließlich Verpackungs- Transport-, Montage- und ähnlichen Kosten.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 20 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse, oder 7 Tage 2 % Skonto zu bezahlen, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gewährung des Skontos bedingt die Bezahlung früherer Rechnungen innerhalb vereinbarter Zahlungsziele. Reparatur-, Wartungs- und Montagerechnungen sind sofort zahlbar netto Kasse. Fracht- und Verpackungskosten sind in keinem Falle skontierbar. Wechsel und Schecks werden, wenn überhaupt, nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit entgegengenommen. Alle anfallenden Spesen sind von dem Käufer zu tragen. Die Annahme eines Wechsels nach Fälligkeit oder Prolongation stellt keine Stundung dar. Wir behalten uns vor, Wechsel oder Schecks jederzeit zurückzugeben. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von 12,0 % p.a. zu beanspruchen und jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall bleibt vorbehalten. Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen läßt oder falls sonstige Umstände bekannt werden, die die Erfüllung der Verbindlichkeit des Käufers uns gegenüber gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle unsere Forderungen aufgrund erfolgter Lieferungen sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen unsererseits an den Käufer können dann von uns per Nachname vorgenommen oder von der Gestellung geeigneter Sicherheiten abhängig gemacht werden, bis zu deren Leistung unsere Lieferverpflichtung ruht. Der Käufer ist berechtigt, anstelle einer geeigneten Sicherheitsleistung auch voraus zuzahlen. Wird die geforderte Sicherheitsleistung nicht vor Ablauf einer Woche geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn sich der Eingang einer Ratenzahlungen abredewidrig um mehr als 10 Tage verzögert. Wir sind nicht verpflichtet, den Käufer durch gesonderte Mahnung auf diese Folge nochmals hinzuweisen. Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder -reisende, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Personen sind ausdrücklich inkassobevollmächtigt.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns ausdrücklich als berechtigt anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wegen anderer nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.
§ 5 Lieferzeiten, Teillieferung, Liefermengen, Warenrückgabe
Die Angabe von Lieferfristen ist freibleibend, es sei denn, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstbelieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme durch uns, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Versendung, bei vereinbarter Abholung der Tag der Absendung der Meldung der Versandbereitschaft. Überschreiten wir bei einer bestellten Ware einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferzeit um mehr als 10 Tage, so hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu setzen. Mit dieser Mahnung werden wir in Verzug gesetzt.
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten und vergleichbare, unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung wir keinen Einfluss haben, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses, längstens jedoch um zwei Wochen. Hat in diesem Fall die verspätete Lieferung für den Käufer kein Interesse, so ist er nach Ablauf einer von ihm schriftlich und unter Ablehnungsandrohung zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern unsererseits oder auf Seiten unserer Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Rechnung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt.
Die Firma Karl Heinz Pelle ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. Kommen wir mit den Lieferungen der noch ausstehenden Teile in Verzug und ist eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von zwei Wochen fruchtlos verstrichen, kann der Käufer vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die fehlenden Teile nicht anderweitig zu beschaffen und die gelieferten Teile allein für den Käufer nicht von Interesse sind.
Grundsätzlich räumen wir dem Käufer die Option einer Warenrückgabe ein. Diese bedarf in jedem Falle unserer ausdrücklichen Zustimmung, auf die jedoch kein Anspruch besteht. Im Falle unserer Zustimmung ist die Ware dann mit unserer Artikel-Nummer zu versehen und frachtfrei und original verpackt an uns zurückzusenden. Für eine unfreie Rücksendung von Paketen werden 20,00 € vom Warenwert abgezogen. ( 15,00 Gebühr Post und 5,00 € Bearbeitungsgebühr) Die Rücksendung erfolgt in diesen Fällen stets auf Gefahr des Käufers. Für Rücknahme berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 10 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 15,00 €, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Sonderanfertigungen sind von der Warenrückgabeoption ausgeschlossen. Haben wir in diesen Fällen für Sonderanfertigungen bereits Material eingekauft, ist dieses in jedem Fall zusätzlich zu Selbstkosten vom Käufer zu übernehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 Versand
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Rechnung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt, oder ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dabei werden Transportversicherungen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen.
Die Lieferungen erfolgen - auch wenn wir die Frachtkosten tragen - stets auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt insbesondere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FAC, FAS oder FOB vereinbart wurde. Für Lieferungen ins Ausland gelten die gesondert angegebenen Versandkonditionen.
§ 7 Gewährleistung, Schadensersatz, Haftungsumfang
Für Veränderungen der gelieferten Ware infolge Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, der Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel und durch Einwirkungen ähnlicher Art ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere soweit die Gebrauchsanweisung missachtet und / oder notwendige Wartungen laut Gebrauchsanweisungen nicht erfolgen.
Mit dem Käufer vereinbaren wir bezüglich unserer Waren ausschließlich jene Beschaffenheitsmerkmale als vorhanden, die sich aus den diesbezüglichen Angaben in unseren Prospekten, Gebrauchsanweisungen und technischen Datenblättern ergeben. Soweit unsere Angaben in unseren Prospekten, Gebrauchsanweisungen und technischen Datenblättern zu einem wesentlichen Beschaffenheitsmerkmal unserer Waren unvollständig sind oder ganz fehlen, sind ergänzend die für unsere Waren gültigen DIN- bzw. EN – Vorschriften, der Stand der Technik oder die geltende Übung im Handelsverkehr (in dieser Reihenfolge) maßgebend. Dort und in unseren Prospekten, Gebrauchsanweisungen und technischen Datenblättern nicht aufgeführte Beschaffenheitsmerkmale werden von uns in keinem Fall stillschweigend (konkludent) mit dem Käufer als vorhanden vereinbart. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB bleibt unberührt.
Für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer vorgesehenen, über die übliche Verwendung hinausgehenden Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie und keine Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung ausdrücklich zugesichert haben.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Sache an den Käufer, es sei denn, es wurde schriftlich eine längere Frist vereinbart. § 479 BGB bleibt unberührt.
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort auf einwandfreie Beschaffenheit, Vollständigkeit und Vertragsmäßigkeit zu untersuchen. Der § 377 HGB findet insoweit Anwendung. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Frist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht. § 479 BGB bleibt unberührt.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Ist die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung erfolglos oder werden die Beanstandungen nicht binnen einer weiteren, schriftlich zu setzenden Nachfrist von 15 Tagen behoben, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Haftung in Fällen grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten unsererseits oder einfache Erfüllungsgehilfen ist der Höhe nach auf das vorhersehbare Maße eines Schadens begrenzt.
Ansprüche aus Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen sind nicht ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Ersatz von Mangelfolgeschäden oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Pauschalierter Schadensersatz
Verweigert der Käufer ausdrücklich oder konkludent ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Abnahme des Vertragsgegenstandes, sind wir nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung unter Ablehnungsandrohung mit einer Frist von 10 Tagen berechtigt, an Stelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller der Firma Karl Heinz Pelle zustehenden Ansprüche gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen zu veräußern und darüber zu verfügen. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er jedoch bereits heute alle Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages incl. der gesetzlichen MWSt. an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Bei Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Waren steht uns, ohne uns zu verpflichten, der Miteigentumsvorbehalt an der neuen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungsbetrag unserer Ware zu der Summe der Rechnungswerte der übrigen verwendeten Ware steht. Der Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung ist unser Fakturenwert. Wird der Käufer Alleineigentümer der neuen Sache, gilt hiermit als vereinbart, dass ein Miteigentum im vorgenannten Verhältnis eingeräumt wird. Auf Verlangen des Käufers sind wir bereit und verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 15% übersteigt. Zur Einziehung der Forderungen gegen seine Abnehmer bleibt der Käufer berechtigt, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß und pünktlich nachkommt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Käufer verpflichtet, uns über die Verkäufe der Vorbehaltsware Rechnung zu legen, uns die Drittschuldner zu benennen und uns alle zur Einziehung notwendigen Informationen zu erteilen. Drittschuldnern hat er die Abtretung unaufgefodert anzuzeigen und sie zur Zahlung nur noch an uns aufzufordern.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam und pfleglich zu behandeln und sie gegen Wasser, Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige gewöhnliche Risiken zu versichern. Alle Ansprüche gegen den oder die Versicherer bzw. gegen dritte Schädiger werden erfüllungshalber an uns abgetreten.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in das Vorbehaltsgut oder in die zur Sicherung abgetretenen Forderungen gegen Drittkunden hat der Käufer uns unverzüglich unter Überlassung aller für eine Intervention durch uns notwendigen Informationen und Papiere zu unterrichten. Die Kosten der Intervention hat der Käufer zu tragen. Ferner hat der Käufer Beschädigungen und Verlust der Vorbehaltsware sowie jede Änderung seines Firmen- oder Wohnsitzes uns anzuzeigen.
Die Firma Karl Heinz Pelle nimmt die vorstehenden Abtretungen an.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer ist Spelle. Gerichtsstand ist, sofern der Käufer Istkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, Lingen und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozeß. Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht maßgeblich. Die Anwendbarkeit internationaler Gesetze, z.B. das UN-Kaufrecht, ist ausgeschlossen.
Wir weisen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz darauf hin, dass wir die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer ergebenden Daten in unserer EDV speichern und nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung nutzen. Dritten werden die Daten nicht zugänglich gemacht.